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Neuerrichtung und Förderung von Kleinkläranlagen in den Ortsteilen Lieske, Weißig, Scheckthal, Skaska, Trado und Milstrich (teilweise) Die Erreichung eines sogenannten "guten Zustandes" aller Gewässer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist eine zentrale Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle privaten Kleinkläranlagen bis zum Jahr 2015 mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Für die damit verbundenen Investitionen werden vom Freistaat Sachsen Fördermittel bereitgestellt: - für Neubau einer vollbiologischen Anlage (bis zu 4 Einwohner): 1.500 Euro - für Nachrüstung einer bestehenden Anlage (bis zu 4 Einwohner): 1.000 Euro - bei Neubau und Nachrüstung für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner: 150 Euro - Grundstückszuschlag, wenn mehr als ein Grundstück an die Kleinkläranlage angeschlossen wird: 200 Euro je Grundstück. Nicht förderfähig sind Investitionen auf einem Garten-, Freizeit- oder Wochenendgrundstück sowie Investitionen im Zusammenhang mit einem Hausneubau. Ablaufplan Errichtung Kleinkläranlage und Fördermittelbeantragung 1. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis / Einleiterlaubnis Dieser Antrag ist generell bei der Gemeindeverwaltung Oßling zu stellen. 2. Beginn der Bauausführungen Sobald die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Einleiterlaubnis vorliegt, kann mit den Bauausführungen begonnen werden. 3. Beendigung der Bauausführungen Nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgt Abnahme der Kleinkläranlage durch die Gemeindeverwaltung Oßling. Gleichzeitig beantragt die Gemeindeverwaltung die Fördermittel für die Bauherren. 4. Auszahlung Fördermittel Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank Dresden. Abwasserabgabepflicht ab 2010 für mechanische (teilbiologische) Kleinkläranlagen mit Klarwasserablauf in ein Gewässer oder Versickerung Definition Abwasserabgabe Das Abwasserabgabenrecht bezweckt eine verbesserte Reinhaltung der Gewässer. Es stellt u.a. eine Lenkungsfunktion zur frühzeitigen Ausrüstung der Kleinkläranlagen mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe dar. Abgabepflicht Die Kleinkläranlage muss den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entsprechen. Ab dem Veranlagungsjahr 2010 erfüllen Kleinkläranlagen nur dann die a. a. R. d. T., wenn diese eine vollbiologische Abwasserreinigung gewährleisten. Die Abwasserabgabe muss über die Gemeindeverwaltung Oßling an die Landesdirektion Dresden (früher Regierungspräsidium) gezahlt werden. Abgabehöhe je Grundstück gemeldete Einwohner x Abgabensatz 35,79 Euro x 50% z.B. auf dem Grundstück sind 4 Einwohner mit Hauptwohnung angemeldet: 4 EW x 35,79 Euro x 50% = 71,58 Euro Die Veranlagung mit der Abwasserabgabe ab dem Jahr 2010 mit o.g. Abgabesatz erfolgt nur an die Grundstückseigentümer, deren Klarwasserablauf in ein Gewässer oder über Versickerung erfolgt. Die Umlage der Abwasserabgabe an Grundstückseigentümer, welche ihren Klarwasserablauf in einen sogenannten "Bürgermeisterkanal" einleiten, erfolgt über die Kanaleinleitungsgebühr. Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oßling Frau Annett Wessela Telefon: (035792) 50 200 Telefax: (035792) 50 385 E-Mail: wessela@ossling.net nach oben | Startseite |