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Bekanntmachung Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

 

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Kastanienschule Oßling – Grundschule      

Schulstraße 8, 01920 Oßling

Telefon:           035792/5630300

Fax:     035792/5630320

E-Mail:           

  

 

 

Werte Eltern der Schulanfänger 2027 der Gemeinde Oßling,

 

auf Grundlage des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen sind alle Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflicht besteht für alle Kinder des Einzugsbereiches der Gemeinde Oßling, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden werden und die im Vorjahr zurückgestellt wurden. Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2027 - 30.09.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden, wenn sie für den Schulbesuch den erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

 

Gesetzestext:

Laut § 3 Abs. 3 der SOGS sind Eltern die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden verpflichtet, dies mit dem Namen der Grundschule in freier Trägerschaft der Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. September des Jahres, welches der Einschulung vorausgeht, mitzuteilen.

 

Die Schulanmeldung findet wie folgt im Sekretariat unserer Schule statt: 

 

Montag,          den 17.08.2026 von  14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag,       den 18.08.2026 von  14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch,       den 19.08.2026 von    8.00 Uhr – 11.00 Uhr

 

Zur Anmeldung bitte ich Sie, die folgenden Unterlagen vorzulegen: 

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes 

  • Masernschutz-Impfnachweis

Bei alleinigem Sorgerecht legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

Sollte Ihnen eine Anmeldung in dieser Zeit nicht möglich sein, bitte ich Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Telefon: 035792-5630300, Montag- Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr).

 

Eltern können alternativ ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 auch über folgenden Link online anmelden: 

 

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

 

Dies ist nur möglich, wenn Eltern und Kind eine Wohnanschrift in Sachsen haben und die Meldeanschrift des Kindes mit wenigstens einem Elternteil übereinstimmt, keine Anmeldung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirkes gewünscht ist und keine Rückstellung erfolgen soll.

                         

 

 

S. Kowalski

Schulleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Juni 2026

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